Das Bayerische Landespflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. Unabhängig davon, ob die Pflege zu Hause oder in einer Einrichtung erfolgt, erhalten Berechtigte jährlich 1.000 Euro. Diese steuerfreie Leistung dient dazu, den Pflegebedürftigen Wertschätzung entgegenzubringen und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich selbst oder ihren pflegenden Angehörigen und Helfern etwas Gutes zu tun.
Wer hat Anspruch auf das Landespflegegeld?
Damit dein Pflegebedürftiger das Landespflegegeld erhält, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
✔ der Hauptwohnsitz liegt in Bayern (ein Zweitwohnsitz reicht nicht aus)
✔ Pflegegrad 2 bis 5 besteht oder bestand an mindestens einem Tag im Jahr
Gut zu wissen: Auch Pflegebedürftige, die nicht zuhause gepflegt werden, können das Landespflegegeld erhalten.
So beantragst du das Landespflegegeld
Der Antrag kann online oder per Post beim Bayerischen Landesamt für Pflege gestellt werden. Pflegekassen und Krankenkassen sind nicht zuständig.
Diese Unterlagen werden benötigt:
1️⃣ Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
2️⃣ Kopie des Pflegegrad-Bescheids
3️⃣ Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder einer aktuellen Meldebescheinigung
Wird der Antrag nicht von der pflegebedürftigen Person selbst gestellt, ist eine Vollmacht oder ein gerichtlicher Betreuerausweis erforderlich.
💡 Tipp: Halte die Unterlagen stets bereit, um eine schnelle Anmeldung zu ermöglichen. Erstelle dir am besten einen Ordner mit den vollständigen Unterlagen deines Pflegebedürftigen, sodass du immer einen schnellen Zugriff hast.
Fristen für den Antrag
🗓 Späteste Antragsfrist: 31.12. des jeweiligen Jahres
🔄 Falls noch nicht alle Unterlagen vorliegen, kann der Antrag unvollständig eingereicht und später ergänzt werden.
💡 Das Pflegegeld gilt für den Zeitraum 01.10. bis 30.09. des vorherigen Jahres.
Auszahlung des Landespflegegeldes
• Erstauszahlung: die Zahlung erfolgt nach der ersten Bewilligung innerhalb weniger Wochen.
• Folgejahre: Das Landespflegegeld wird automatisch im Oktober ausgezahlt.
Beispiel: Wenn der Erstantrag im April 2023 bewilligt wird, erfolgt die erste Zahlung im Mai 2023. Nachfolgende Auszahlungen erfolgen dann erst wieder im Oktober des Folgejahres (hier: 2024).
Nach einmaliger Bewilligung des Landespflegegeldes ist kein neuer Antrag für die Folgejahre erforderlich, solange die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Was passiert im Todesfall?
Der Todesfall der pflegebedürftigen Person muss der zuständigen Behörde (Standesamt) mitgeteilt werden, worüber dann das Landesamt für Pflege über den Tod des Angehörigen erfährt, infolgedessen wird die Zahlung eingestellt.
Das Pflegegeld wird nur gezahlt, wenn der Empfänger zum Zeitpunkt der Überweisung noch lebt. Stirbt die Person vorher, muss das Geld zurückerstattet werden.
Link zum online Antrag: https://www.bayernportal.de/dokumente/onlineverfahren/040430628298
Antragsformular zum Download:
Quellen:
