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Was ist ein Pflegegrad?

Einführung in die Pflegegrade: Erfahre mehr über die Abstufungen und Bewertungsgrundlage

Was ist ein Pflegegrad?

Bei einem Pflegegrad handelt es sich um eine Einstufung des Bedarfes an Hilfe eines Menschen zur Bewältigung des Lebensalltags. Da dieser aufgrund geistiger oder körperlicher Beeinträchtigungen die Aktivitäten des täglichen Lebens nicht mehr alleine bewältigen kann oder dabei Hilfe benötigt. Der jeweilige Pflegegrad dient der Ermittlung des Pflegebedarfes. Dieser wird bei einer professionellen Begutachtung durch den medizinischen Dienst festgestellt. Der Pflegegrad bestimmt Anspruch und Höhe des Pflegegeldes sowie der Pflegeleistungen.

Zu den Leistungen gehören zum Beispiel:

  • die häusliche Pflege durch Angehörige,
  • die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienste,
  • die Versorgung in einer stationären Pflegeeinrichtung,
  • die Inanspruchnahme von Pflegehilfsmitteln
  • der Besuch von Pflegekursen oder
  • die Nutzung der Angebote zur Unterstützung im Alltag.

 

Auch Menschen mit Demenz oder anderen psychischen Erkrankungen ermöglicht der Pflegegrad eine finanzielle Unterstützung, da bei der Einstufung in die Pflegegrade sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen beachtet werden.

 

Wie viele Pflegegrade gibt es?

Es gibt 5 Pflegegrade. Je höher die Beeinträchtigung der betroffenen Person ist, desto höher der Pflegegrad und die angepassten Leistungen.

Pflegegrad 1

Den Pflegegrad 1 erhalten Personen, die sich weitestgehend noch selbstständig versorgen können und nur minimale Unterstützung benötigen, wie beispielsweise bei der körperlichen Hygiene oder in der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Bei dieser Einstufung liegt eine geringe Beeinträchtigung vor.

Pflegegrad 2

Die Einstufung in den Pflegegrad 2 erfolgt bei einer erheblichen Beeinträchtigung. Hier benötigen betroffene Personen bereits Hilfe durch Angehörige in der häuslichen Pflege und/oder auch eine personelle Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst.

Pflegegrad 3

Beim Pflegegrad 3 sprechen wir bereits von einer schweren Beeinträchtigung. Eine schwere Beeinträchtigung liegt vor, wenn die pflegebedürftige Person mehrmals tägliche Unterstützung durch Angehörige oder professionelle Pflegedienste benötigt.

Pflegegrad 4

Hier sind Pflegebedürftige sehr häufig mobil eingeschränkt, können ihren Alltag kaum noch selbstständig bewältigen und benötigen in fast allen täglichen Lebenssituationen Hilfe. Hier bietet sich häufig eine vollstationäre Pflege an. Um pflegende Angehörige zu entlasten und der pflegebedürftigen Person die bestmögliche Versorgung zu bieten gibt es auch hier verschiedene Leistungen sowie Gelder, die in Anspruch genommen werden können.

Pflegegrad 5

Hier besteht ein sehr hoher Pflegebedarf und schwerste Beeinträchtigungen in der Selbstversorgung. Die Mobilität ist meist nicht mehr vorhanden. In allen täglichen Tätigkeiten ist die Person auf fremde Unterstützung angewiesen. Meist besteht der Bedarf für eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch professionelle Pflegekräfte.

 

 

Bewertungsgrundlage

Bei der Ermittlung des Pflegegrades spielen die verschiedenen Lebensbereiche eine große Rolle. Dabei werden die Bereiche unterschiedlich gewichtet. Die Bewertung erfolgt nach einem Punktesystem. Um den richtigen Pflegegrad zu ermitteln, prüfen professionelle Gutachter die vorhandenen Fähigkeiten sowie die alltäglichen Beeinträchtigungen der Pflegebedürftigen. Für festgelegte Lebensbereiche, die sogenannten Module, werden entsprechend Punkte vergeben. Am Ende werden die Punkte aus allen Modulen mit unterschiedlichen Gewichtungen zusammengerechnet und daraus einer der fünf Pflegegrade ermittelt.

Im folgenden erklären wir die Module und deren Gewichtung (in Prozent):
  • Modul 1: Mobilität – Gewichtung: 10 %Im Modul Mobilität wird die körperliche Beweglichkeit der betroffenen Person begutachtet. Hierzu zählen alltägliche Bewegungen wie das Treppensteigen, das selbstständige Umdrehen im Bett, das aufrechte Sitzen, selbstständiges Aufstehen oder das Heben der Arme.
  • Modul 2 und 3: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5 %) sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (7,5%) – Gewichtung: 15 %
    Um den Alltag selbstständig bewältigen zu können, spielen geistige und sprachliche Fähigkeiten eine wichtige Rolle. Im Modul 2 wird deshalb geprüft, ob die betroffene Person zeitlich und räumlich orientiert ist und selbstständig Entscheidungen treffen kann. Auch die mentale Gesundheit wird bei der Einstufung im Modul 3 beurteilt, dazu zählen Verhaltensauffälligkeiten, Ängste, Depressionen, nächtliche Unruhe oder Aggressionen.
  • Modul 4: Selbstversorgung – Gewichtung: 40 %
    Hier wird geprüft inwieweit sich die betroffene Person noch selbstständig versorgen kann. Zu den alltägliche Tätigkeiten zählen z.B.  eigenständiges Duschen, Ankleiden, die Zubereitung und Einnahme von Essen und Trinken sowie der Toilettengang.
  • Modul 5: Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen – Gewichtung: 20 %
    In diesem Modul wird die Eigenverantwortung und Selbständigkeit der pflegebedürftigen Person in Bezug auf die medizinische Versorgung und den Umgang mit Krankheiten geprüft. Darunter fallen zum Beispiel die selbständige Einnahme von Medikamenten, Verbandwechsel oder die Messung von Vitalwerten.
  • Modul 6: Alltagsgestaltung und soziale Kontakte – Gewichtung: 15 %
    Im Modul 6 wird begutachtet, ob die betroffene Person ihren Alltag noch planen und organisieren kann. Darunter zählen das Pflegen von (neuen) Freundschaften oder die selbstständige Planung des Alltags wie z.B. Schlafenszeiten.

 

Hinweis: bei der Erstbeantragung eines Pflegegrades kann die pflegebedürftige Person in jede der fünf Pflegegrade eingestuft werden. Es ist keine Voraussetzung vorab einen geringeren Pflegegrad eingestuft zu werden.

Beispiel: Die Einstufung in Pflegegrad 2 ist ohne vorherige Einstufung in Pflegegrad 1 möglich.

 

Weitere Infos zur Pflegebegutachtung erhaltet ihr auf der Seite des MD Bayern: Pflegebegutachtung MD Bayern