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grünblauer Pflangl-Hintergrund mit Plangl-Logo und der Aufschrift: Grundlagen - Die Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege

Die Pflege eines Angehörigen kann sehr herausfordernd sein, und pflegende Personen benötigen gelegentlich eine Pause – sei es für den eigenen Urlaub, Krankheit oder andere dringende Angelegenheiten. Genau hier kommt die Verhinderungspflege ins Spiel, denn hier können sich pflegende Angehörige stundenweise, tageweise oder wochenweise vertreten lassen.

Die Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben einen Anspruch auf Verhinderungspflege. Bei Verhinderung der Hauptpflegeperson kann die Pflege auf eine Ersatzpflegeperson (z.B. weitere Angehörige, Nachbarn, Freunde, Bekannte, Pflegedienst oder Einrichtungen) übertragen werden. Diese können dann mit der Verhinderungspflege vergütet werden. (Weitere Informationen zur Höhe des Geldes findest du auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums)

 

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

  • die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2
  • die Hauptpflegeperson hat die Pflege bereits mindestens 6 Monate übernommen

Sind diese Bedingungen erfüllt übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege bis zu 8 Wochen (56 Kalendertage) im Jahr. Diese müssen nicht am Stück sondern können auch aufgeteilt werden.

 

Wie wird Verhinderungspflege beantragt?

Die Verhinderungspflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden. In der Regel reichen folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Verhinderungspflege (die Formulare findest du hier LINK)
  • Nachweis über die Pflegezeit der Hauptpflegeperson
  • Rechnungen oder Quittungen über die Ersatzpflege

Hinweis: nach § 45 Abs. 1, SGB I kann die Antragstellung kann auch rückwirkend erfolgen, solange die Kosten nachweisbar sind.

 

Pro Kalenderjahr übernimmt die Pflegekasse (ab Juli 2025) bis zu 3.539 Euro für die Verhinderungspflege.

Dies gilt jedoch nur wenn die Ersatzpflege durch einen ambulanten Dienst oder durch entfernte Verwandte oder Nachbarn übernommen wird. Verwandte bis zum zweiten Grad wird das Pflegegeld maximal um das 1,5 fache gekürzt.

Die Verhinderungspflege kann von verschiedenen Personen übernommen werden:

  • professionelle Pflegedienste
  • andere Angehörige oder Freunde, Bekannte
  • Nachbarn oder Ehrenamtliche

Wird die Pflege durch eine nahestehende Person (z.B. Ehepartner, Kinder oder im selben Haushalt lebende Angehörige) übernommen, gelten besondere Regelungen: Dann wird nur das 1,5-fache des Pflegegeldes als Kostenersatz gezahlt.

 

 

Auch die Unterbringung in stationären Einrichtungen kurzpflichtig

Pflegeheim übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis zu 1.685 Euro.

Zusatzkosten Unterkunft und Verpflegung muss selbst getragen werden.

ANTRAG stellen:

Krankenkasse/Pflegekasse

Der Antrag muss aber nicht im Voraus gestellt werden eine

Rückwirkende Beantragung ist 4 Jahre lang möglich.

Welche Informationen

Anschrift der Pflegekasse

Anschrift und Geburtsdatum der pflegebedürftigen Person

Namen der eingetragenen Pflegepersonen

Zeitraum und Umfang der Verhinderungspflege tage/ stunden

Angaben zur Ersatzpflege : privat /pflegedienst

Name Anschrift Verwandtschaftsverhältnis

Bankverbindung der pflegebedürftigen Person

Kostenabrechnung der Pflegepersonen ;Belege Nachweise

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